SSN Parking
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Zustandekommen des Parkvertrages
Vertragspartner sind die Firma BD Parkraum GmbH und der Kunde, oder eine von ihm beauftragte Person. Mit Übergabe des Fahrzeuges und des Fahrzeugschlüssels, erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB.
1a.) Mit dem Abschluss eines BD Parkraum GmbH Vertrages einigen sich der Antragsteller (Kunde) und die BD Parkraum GmbH darauf, dass die BD Parkraum GmbH für den Kunden dessen Fahrzeug nach Übergabe gegen ein Entgelt auf eine geeignete Parkfläche verbringt und dort für die vereinbarte Dauer verwahrt.
1b.) Der Antrag auf Abschluss eines BD Parkraum GmbH Vertrages kann vom Antragsteller per Telefon, Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Bei einem schriftlichen Antrag kommt der Vertrag zustande, wenn nicht innerhalb 24 Stunden die Ablehnung gegenüber dem Antragenden erklärt wird. Bei mündlicher Absprache kommt der BD Parkraum GmbH Vertrag mit Übergabe von Fahrzeug und Fahrzeugschlüssel an BD Parkraum GmbH sowie Unterzeichnung des Antragsformulars zustande.
2.) Vergütung
Die Vergütung wird bei Abholung des Fahrzeugs fällig und ist vor dessen Übergabe zu leisten. Die jeweils geltenden Preise werden durch Veröffentlichung im Internet und auf Anfrage durch Zusendung einer Preisliste bekannt gemacht.
3.) Übergabe des Fahrzeugs; Übergabeprotokoll; Gegenstände im Fahrzeuginneren
3a.) Auf besondere Abmessungen und Eigenschaften des Fahrzeugs (z. B. Spoiler, Schweller, Tieferlegung, besonderes Fahrverhalten) sowie eine besondere Schadensgeneigtheit (z. B. lose Teile) hat der Auftraggeber hinzuweisen.
3b.) Fahrzeugbegutachtung bei Übergabe
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Fahrzeug gemeinsam mit einem Mitarbeiter der BD Parkraum GmbH vor Übergabe zu besichtigen. Bestehende Schäden sind vollständig und eindeutig im Übergabeprotokoll zu dokumentieren; hierzu zählen insbesondere schriftliche Angaben sowie fotografische Aufnahmen, die integraler Bestandteil des Protokolls werden. Der Auftraggeber hat sich rechtzeitig am Übergabeort einzufinden, um eine ordnungsgemäße Begutachtung zu ermöglichen.
Unterlässt der Auftraggeber die Begutachtung oder verweigert er deren Durchführung, so trägt er die alleinige Verantwortung für nicht dokumentierte Schäden. Sämtliche Ansprüche wegen Fahrzeugschäden sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der BD Parkraum GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
Unberührt bleibt eine Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der BD Parkraum GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht.
3c.) Der Auftraggeber haftet für alle Verunreinigungen die durch Öl oder sonstige Flüssigkeitsverluste seines Fahrzeuges entstehen.
4.) Parkdauer; Folgen der Überschreitung der vereinbarten Einstellzeit: 15€ – 25€/ verlängertem Tag.
4a.) Die Höchstdauer der Einstellung des Fahrzeugs beträgt drei Monate. Eine längere Zeitspanne ist im Einzelfall im Voraus schriftlich zu vereinbaren. BD Parkraum GmbH ist in einem solchen Fall berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe der den Dreimonatszeitraum übersteigenden Zeitspanne zu verlangen.
4b.) Wird das Fahrzeug innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der im Antragsformular vereinbarten Einstelldauer nicht abgeholt, so ist die BD Parkraum GmbH berechtigt, das Fahrzeug auf einem öffentlichen, allgemein zugänglichen Parkplatz abzustellen.
5.) Durchführung des Vertrags; Nichterfüllung
5a.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma BD Parkraum GmbH Änderungen des Auftrages, insbesondere Änderungen der Reisedaten, rechtzeitig mitzuteilen, spätestens jedoch eine Stunde vor dem im Auftragsformular vorgesehenen Zeitpunkt. Werden die veränderten Daten nicht rechtzeitig an die BD Parkraum GmbH weitergegeben, kann BD Parkraum GmbH t eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des jeweils geltenden Preisaushangs für den zusätzlichen Aufwand, insbesondere die erneute Bereitstellung des Fahrzeugs, vom Auftraggeber verlangen. Der Auftraggeber haftet auch insoweit für Fehler eines Berechtigten.
BD Parkraum GmbH sollte über die Telefonnummer: +49 40 573 07 641 informiert werden.
5b.) Bei einem Rücktritt von mindestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der Übergabe fallen keine Stornokosten an.
Erfolgt der Rücktritt innerhalb von weniger als 24 Stunden hat die Firma BD Parkraum GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die eine Rücktrittspauschale i. H. v. 50% des vereinbarten Preises beinhaltet.
5c.) Schadenersatzansprüche, z.B. aus nicht erreichten Abflügen sowie aus sonstigen verpassten Terminen und aus weiteren entstehenden Kosten des Auftraggebers, sind ausgeschlossen.
6.) Rücktritt des Vertrags, Rücktritt einer Parkplatzreservierung.
BD Parkraum GmbH behält sich das Recht vor, Kunden nach Ermessen des Auftragsvolums bei einer Überlastung jederzeit auch nach einer erfolgreichen Buchung vom Vertrag bzw. von der Parkplatzreservierung zurück zu treten.
BD Parkraum GmbH verpflichtet sich nicht nach einer Buchung, sowie nach einer Online Bezahlung den Vertrag vor Ort anzunehmen, die Parkplatzreservierung kann jederzeit zurückgezogen bzw. abgelehnt werden.
7.) Shuttletransfer und Besonderheiten
7a.) Shuttlezeiten und Nachtzuschlag
Der Shuttletransfer ist täglich in der Zeit von 03:00 Uhr bis 00:00 Uhr kostenfrei.
Für Shuttlefahrten zwischen 00:00 Uhr und 03:00 Uhr wird ein Nachtzuschlag in Höhe von 35,00 € je Transfer berechnet.
Hat der Kunde bei der Buchung den Flex-Tarif inklusive Shuttleversicherung (9,99 €) abgeschlossen, entfällt der Nachtzuschlag vollständig.
Der Shuttletransfer zwischen 00:00 Uhr und 03:00 Uhr ist in diesem Fall ohne zusätzliche Kosten enthalten.
7b.) Anzahl der Shuttlepersonen
Im gebuchten Parkpreis sind grundsätzlich bis zu vier (4) Personen für den Shuttletransfer enthalten. Maßgeblich für die Einsatzplanung ist jedoch die vom Kunden bei der Buchung angegebene Personenzahl.
Werden bei der Buchung weniger als vier Personen angegeben und erscheinen am Anreisetag zusätzliche, nicht angemeldete Personen, ist die BD Parkraum GmbH berechtigt, für diese zusätzlichen Personen eine Organisations- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 20,00 € vor Ort zu berechnen, auch wenn insgesamt nicht mehr als vier Personen befördert werden.
Dem Kunden wird daher empfohlen, bereits bei der Buchung die tatsächlich mitreisende Personenzahl vollständig anzugeben.
8.) Herausgabe des Fahrzeugs
Eine Herausgabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder Berechtigten erfolgt erst nach einer Entrichtung der Vergütung. Die Vergütung kann in Bar oder EC-Karte/ Kreditkarte entrichtet werden. Die Herausgabe an Dritte erfolgt nur nach Vorlage einer vom Auftraggeber oder Berechtigten ausgestellten Vollmacht und eine entsprechende Legitimation (Personalausweis/Reisepass).
Ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entfällt dann, wenn dieser den Schaden nicht unverzüglich nach Herausgabe des Fahrzeuges der Firma Shuttleservice Norderstedt gemeldet hat.
Mit der Unterschrift des Kunden bei der Fahrzeugrücknahme, bestätigt der Kunde das keine neuen Schäden am Fahrzeug vorhanden sind.
9.) Haftung der Firma BD Parkraum GmbH Versicherungsschutz
BD Parkraum GmbH haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugschlüssels durch den Kunden bis zu Herausgabe des Wagens (Nr. 6 dieser AGB) nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
9a.) BD Parkraum GmbH haftet für Schäden am Kundenfahrzeug, wenn es sich um vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen handelt.
Nicht versichert sind, Vandalismus, Unwetterschäden, Einbruch / Diebstahl, Reifenschäden oder Schäden durch Luft und Druckverlust jeglicher Reifen, Diebstahl von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Sachbeschädigungen durch Dritte sowie Schäden durch höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, elementare Naturkräfte und Kriegsereignisse.
9b.) Übergabe bei Dunkelheit, Nässe oder verschmutztem Fahrzeug
Erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs bei Dunkelheit, regennasser, vereister oder stark verschmutzter Karosserie, erkennt der Auftraggeber an, dass eine vollständige Sichtprüfung unter diesen Bedingungen nicht möglich ist. Spätere Reklamationen hinsichtlich Lack-, Karosserie- oder Oberflächenschäden sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der BD Parkraum GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, besondere Fahrzeugmerkmale, bestehende Vorschäden oder technische Besonderheiten, die die Nutzung, das Rangieren oder die Aufbewahrung des Fahrzeugs beeinflussen können, vor Übergabe mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber diesen Hinweis, ist jegliche Haftung für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen.
9c.) Für den Verlust von Gegenständen aus dem Fahrzeuginneren und im Kofferraum haftet BD Parkraum GmbH grundsätzlich nicht. In Ausnahmefällen nur dann, wenn die Gegenstände bei der Übergabe auf dem Übergabeprotokoll vermerkt wurden.
Eine Haftung der Firma BD Parkraum GmbH für Wertgegenstände, die nicht zur regelmäßigen Fahrzeugausstattung gehören, sind ausgeschlossen.
10.) Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt bei Rückgabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder die legitimierte Zweitperson entweder in bar netto bzw. per Kredit- oder EC-Karte.
11.) Anrecht auf Stornierung jeglicher Buchungen und Reservierungen
BD Parkraum GmbH behält sich das Recht vor nach einer Überbuchung die Fahrzeuge auf einen Nebenparkplatz zu stellen und dort während der Mietdauer abzustellen.
Ebenso darf der Parkplatzbetreiber BD Parkraum GmbH die Reservierungen jederzeit stornieren, auch bereits bezahlte Parkplätze dürfen vom Anbieter BD Parkraum GmbH jederzeit storniert werden.
Preislich falsche oder fälschlicherweise falsche Stellplätze sind ebenfalls jederzeit kündbar.
Die bezahlten Beiträge werden dann von der Firma BD Parkraum GmbH , bzw. vom Drittanbieten zurück erstattet.
12.) Fehlerhafte Fahrzeugabgabe
Wird das Fahrzeug bei einem anderen Anbieter abgebeben, obwohl eine Buchungsbestätigung von Shuttleservice Norderstedt vorliegt übernimmt BD Parkraum GmbH keine Haftung für das zurück bringen des Fahrzeugs oder für etwaige entstandene Schäden oder Vermögensschäden.
14.) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist die Stadt Hamburg, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
15.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Regelung, die dem Regelungsziel der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
AGB Stand 12/2025
